Wer seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, steht zunächst vor der Frage: Was ist meine Wohnung zurzeit wert?
Um das herauszufinden, bietet sich das Vergleichswertverfahren an. Der Verkäufer kann selbst im Internet recherchieren und stößt auf verschiedene Portale, die ihm bei der Wertfindung weiterhelfen. Wichtig ist es, dass Baujahr, Zustand und Ausstattung der Wohnung verglichen werden. Ebenso wird berücksichtigt, ob die Wohnung über eine Außenfläche verfügt, ob sich im Haus ein Fahrstuhl befindet und ob zur Wohnung ein Parkplatz gehört. Bei der Innenausstattung können ein neues Bad oder eine Einbauküche den Kaufpreis positiv beeinflussen.
Beim Vergleichswertverfahren werden die Verkaufspreise vergleichbarer Verkäufe der jüngeren Vergangenheit miteinander verglichen. Es vermittelt dem Verkäufer erste Eindrücke zum erzielbaren Verkaufspreis seiner Immobilie.
Möchte der Verkäufer seine Eigentumswohnung verkaufen, kann er seine Immobilie auf verschiedenen Immobilienportalen im Internet anbieten oder ein Inserat im Immobilienteil einer Zeitung schalten. Der Vorteil bei dieser Vorgehensweise ist der, dass er die Maklerprovision spart. Wenn er sich sehr gut auskennt, ist das ein Weg, den man gehen kann. Allerdings muss der Verkäufer in diesem Fall selbst eine aussagefähige Beschreibung der Wohnung formulieren und für die Internetportale ansprechende Fotos erstellen.
Angaben zur Energieeffizienz seiner Wohnung sollten nicht vergessen werden. Die Besichtigungen der Immobilie und die Verhandlungen mit dem Käufer erfordern oft viel Zeit und sind ebenfalls vom Verkäufer zu leisten. Den Kaufvertrag formuliert später ein Notar, mit dem die Parteien einen Termin vereinbaren. Die hierzu benötigten Unterlagen fordert der Notar beim Verkäufer an und gestaltet den Kaufvertrag nach den gültigen Gesetzen. Den Notar bezahlt in diesem Fall der Käufer.
Wem das alles zu viel Arbeit ist oder wer sich unsicher ist, wie er potenzielle Käufer anwerben kann, sollte einen Immobilienmakler kontaktieren, um seine Wohnung zu verkaufen. Bei der Auswahl des Maklers sieht sich der Verkäufer am besten in der Umgebung seiner Immobilie nach einem Maklerbüro um, das in seinem Ort oder Stadtteil bereits erfolgreich Immobilien verkauft. Ein regional orientierter und vielleicht noch durch den RDM (Ring Deutscher Makler) zertifizierter Makler weiß zuverlässig, welcher Preis zum Zeitpunkt des Verkaufs für die angebotene Immobilie realistisch erzielbar ist. Der Immobilienmakler kümmert sich um alle Details des Verkaufs und nimmt die Besichtigungstermine wahr.
Er erstellt ein aussagefähiges Exposé über die Eigentumswohnung und bewirbt den Verkauf. Ein Platzhirsch führt oft eine Kartei, in der er suchende Kunden vermerkt. Somit pflegt er idealerweise Kontakte zu Interessenten, die am Kauf einer Wohnung in seiner Region interessiert sind. Der Eigentümer ist erst wieder gefordert, wenn eventuelle Preisverhandlungen geführt werden und wenn der Notartermin vereinbart werden soll.
Es bleibt also abzuwägen, welche Vorgehensweise für den Anbieter der Eigentumswohnung die sinnvollere ist. Die Provisionsforderung des Maklers ist durchaus berechtigt, wenn sich der Verkauf der Immobilie durch einen seriösen Profi schneller und mit weniger Aufwand für den Verkäufer abwickeln lässt.